Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen
Zum 1. Januar 2021 wurde auf Beschluss der deutschen Bischöfe das erweiterte Verfahren zu Leistungen in Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet. An dem Verfahren beteiligen sich auch weitere kirchliche Institutionen, vor allem eine große Zahl von Ordensgemeinschaften, die der Deutschen Ordensobernkonferenz angehören. Zum 1. August 2023 tritt der Deutsche Caritasverband dem Verfahren bei. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen nimmt die Anträge der Betroffenen über die Ansprechperson der Diözese, der Ordensgemeinschaft oder des Caritas-Rechtsträgers entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.