Anerkennung des Leids
Ihr Weg zu uns war möglicherweise nicht leicht. Vielleicht informieren Sie sich als Betroffene(r) erstmals über das Verfahren zur Anerkennung des Leids der katholischen Kirche in Deutschland. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen.
Wenn Sie als Minderjährige(r) oder schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene sexuellen Missbrauch erlebt haben, wenden Sie sich bitte an die unabhängigen Ansprechpersonen der zuständigen (Erz-)Diözese, Ordensgemeinschaft oder der Caritas.
Zur Liste der Ansprechpersonen auf der Themenseite „Sexueller Missbrauch“ der Deutschen Bischofskonferenz sowie der Deutschen Ordensgemeinschaft (DOK).
Die unabhängigen Ansprechpersonen führen ein Gespräch und können Sie beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützen.
- Antragsformular – handschriftlich: pdf-Datei herunterladen
- Antragsformular – elektronisch beschreibbar am PC oder Laptop: pdf-Datei herunterladen
Die Anträge werden durch die Ansprechpersonen an die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) weitergeleitet. Die UKA legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. Die Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission informiert die betroffene Person sowie die zuständige Diözese und zahlt die festgelegte Summe direkt aus.
Auch Personen, die bereits einen Antrag auf Anerkennung des Leids gestellt haben, können einen neuen Antrag stellen. Hierfür steht ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung, das ebenfalls gemeinsam mit der unabhängigen Ansprechperson ausgefüllt werden kann.
- erneutes Antragsformular – handschriftlich: pdf-Datei herunterladen
- erneutes Antragsformular – elektronisch beschreibbar am PC oder Laptop: pdf-Datei herunterladen
- Widerspruch – ab dem 1. März 2023 können Betroffene sexualisierter Gewalt einmalig Widerspruch gegen die Entscheidungen der UKA einlegen. Weitere Informationen hier.
Hinweis: Steuer- und sozialrechtliche Informationen zu Leistungen in Anerkennungen des Leids
Leistungen in Anerkennung des Leids sollen möglichst vollständig den Betroffenen zugutekommen. Um hier eine Klarheit für Antragsstellerinnen und Antragsteller zu schaffen, möchten wir in einem Merkblatt auf relevante Informationen hinweisen.
Merkblatt: pdf-Datei herunterladen
-
DokumenteAuf der Internetseite der Deutschen Bischofskonferenz können Sie die „Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids“, die Grundlage ist für die Tätigkeit der UKA, und die „Ordnung für den Umgang mit sexuellem Missbrauch“ nachlesen.
Diese Dokumente sind für alle (Erz-)Bistümer in Deutschland und viele Orden verbindlich. -
Grundlagentexte OrdenAuf der Internetseite der Deutschen Ordensobernkonferenz finden Sie die Fassungen der Grundlagetexte der Orden
Rückblick: Das neue Antragsverfahren
Die Herbst-Vollversammlung der deutschen Bischöfe im September 2020 hat die Ausgestaltung der Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids beschlossen. Der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat am 24. November 2020 diese Weiterentwicklung des Verfahrens zur Anerkennung des Leids abgeschlossen. Hierdurch wurde, entsprechend der Empfehlungen der MHG-Studie, für Betroffene sexuellen Missbrauchs ein einheitliches, transparentes und unabhängigeres Verfahren zur Anerkennung des Leids in den deutschen Diözesen etabliert. Zukünftig werden die Zahlungen an Betroffene durch ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium festgelegt, das auch die direkte Auszahlung der Leistungen anordnet. Zudem werden durch die Diözesen Kosten für Therapie und Paarberatung übernommen. Das Verfahren ist am 1. Januar 2021 gestartet.
Übersicht
Wie funktioniert das Verfahren zur Anerkennung des Leids?
- Personen, die als minderjährige oder erwachsene Schutzbefohlene sexuellen Missbrauch erlebt haben, wenden sich bitte an die unabhängigen Ansprechpersonen einer (Erz-)Diözese.
- Die unabhängigen Ansprechpersonen führen ein Gespräch und können beim Ausfüllen des Antragsformulars unterstützen.
- Der Antrag wird von der Ansprechperson oder der Diözese an die UKA weitergeleitet.
- Die UKA legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.
- Die Geschäftsstelle der UKA informiert die betroffene Person sowie die zuständige Diözese und zahlt die festgelegte Summe direkt aus.
In gleicher Weise funktioniert das Verfahren bei einer Ordensgemeinschaft. Betroffene richten ihren Antrag an die Ordensgemeinschaft bzw. deren unabhängige Ansprechperson.
Bei der Weiterentwicklung wurden zahlreiche Anregungen, die besonders von Betroffenen gefordert wurden, umgesetzt. Durch die zentrale Auszahlung wird eine deutliche Beschleunigung der Bearbeitungsdauer sichergestellt. Zudem gibt es für Betroffene, die bereits Leistungen erhalten haben, ein verkürztes Verfahren, damit die Gefahr von Retraumatisierungen minimiert wird. Zudem können Betroffene bei der Geschäftsstelle des Entscheidungsgremiums Auskunft erhalten, welche Diözese oder Ordensgemeinschaft für die Entgegennahme des Antrags verantwortlich ist.
Telefon- und Onlineberatung
Berichte rund um das Thema Missbrauch können bei Betroffenen seelische Probleme auslösen, weil plötzlich die Erinnerungen und das Leid wieder spürbar werden (Fachleute sprechen von „Dekompensationen“ oder „Retraumatisierungen“). Wenn Sie Beratung brauchen, wenden Sie sich doch bitte an die Missbrauchsbeauftragten in den Diözesen oder Orden (zu den Listen der Beautragten), die TelefonSeelsorge oder an das Hilfe-Portal des Unabhängigen Beauftragten in Deutschland.
Kontaktstellen, über die Ihnen geholfen werden kann, finden Sie gesammelt unter „Wir für Sie/Links“.