Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen
In ihrer Tätigkeit werden die Mitglieder der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) durch eine Geschäftsstelle unterstützt.
Sie gewährleistet die Durchführung der notwendigen organisatorischen Arbeiten. Insbesondere ist sie zuständig für die Verwaltung der Anträge, die Dokumentation der Entscheidungen der UKA und die Information an die Antragsteller sowie die Anweisung der Auszahlung der festgelegten materiellen Leistungen.
Die Geschäftsstelle arbeitet in enger Abstimmung mit der UKA und untersteht den fachlichen Weisungen des/der Vorsitzenden der UKA. Träger der Geschäftsstelle ist der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD).
Erreichbarkeit:
Wir sind in der Regel Montag, Dienstag und Donnerstag zwischen 9.00 Uhr und 13.30 Uhr telefonisch erreichbar.
Gerne geben wir Ihnen in der Geschäftsstelle der UKA Auskunft über das Verfahren zur Anerkennung des Leids und beantworten Ihre Fragen zu den Modalitäten der Antragstellung. Für Rückfragen zu laufenden Antragsverfahren bitten wir um direkte Kontaktaufnahme mit der für Sie zuständigen Ansprechperson.
Tel. 0228/103-121
Fax: 0228/103-448
E-Mail: info(at)anerkennung-kirche.de
Postadresse:
Geschäftsstelle der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen
Postfach 2962
53019 Bonn