Wir für Sie
Zum 1. Januar 2021 wurde auf Beschluss der deutschen Bischöfe das erweiterte Verfahren zu Leistungen in Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet. Es löst das bisherige Verfahren und die Zentrale Koordinierungsstelle ab. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) nimmt die Anträge der Betroffenen über die Ansprechperson der Diözese entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an. An dem Verfahren beteiligen sich auch weitere kirchliche Institutionen, vor allem eine große Zahl von Ordensgemeinschaften, die der Deutschen Ordensobernkonferenz angehören. Hier nimmt die UKA die Anträge der Betroffenen über die Ansprechperson der Ordensgemeinschaft entgegen. In Abstimmung mit der Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen erstellt die Geschäftsstelle jährlich einen Tätigkeitsbericht. Lesen Sie auf diesen Seiten mehr über die Arbeit der UKA.