Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen

Zum 1. Januar 2021 wurde auf Beschluss der deutschen Bischöfe das erweiterte Verfahren zu Leistungen in Anerkennung des Leids, das Betroffenen sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz eingerichtet. An dem Verfahren beteiligen sich auch weitere kirchliche Institutionen, vor allem eine große Zahl von Ordensgemeinschaften, die der Deutschen Ordensobernkonferenz angehören. Zum 1. August 2023 tritt der Deutsche Caritasverband dem Verfahren bei. Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen nimmt die Anträge der Betroffenen über die Ansprechperson der Diözese, der Ordensgemeinschaft oder des Caritas-Rechtsträgers entgegen, legt eine Leistungshöhe fest und weist die Auszahlung an Betroffene an.

Cyberangriff auf die IT-Systeme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz

Die IT-Systeme des Sekretariats der Deutschen Bischofskonferenz / des Verbandes der Diözesen Deutschlands sind am 10. Februar 2025 Opfer eines professionellen Cyberangriffs geworden. Zu dem Angriff hat sich eine Gruppierung bekannt, die der organisierten Cyberkriminalität zugerechnet wird. Nach Feststellung des Angriffs am späten Montagnachmittag wurden sofort die hierfür vorgesehenen Notfallpläne aktiviert, die IT-Systeme vom Internet getrennt, die zuständigen Ermittlungsbehörden und auch der Beauftragte für Datenschutz informiert. 

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Hinweis: Da wir aufgrund dieses Cyberangriffs derzeit nicht per Mail erreichbar sind, haben wir unsere telefonischen Bereitschaftszeiten erweitert.