Zahlen und Fakten
Die Zahlen zu den Antragseingängen und zu beschiedenen Anträgen werden regelmäßig aktualisiert.
Stand: 30. April 2022
insgesamt 1.779 Anträge eingegangen und 1.058 beschieden
Stand: 31. März 2022
insgesamt 1.739 Anträge eingegangen und 910 beschieden
Stand: 28. Februar 2022
insgesamt 1.664 Anträge eingegangen und 794 beschieden
Stand: 31. Januar 2022
insgesamt 1.598 Anträge eingegangen und 685 beschieden
2021 gesamt
Im Jahr 2021 sind von mehr als 1.560 an die UKA eingesandten Anträgen (Stand 27.12.2021) insgesamt 616 Anträge entschieden worden.
Stand: 31. Dezember 2021
insgesamt 1.565 Anträge eingegangen und 616 beschieden
Stand: 30. November 2021
insgesamt 1.509 Anträge eingegangen und 519 beschieden
Stand: 31. Oktober 2021
insgesamt 1.451 Anträge eingegangen und 413 beschieden
Stand: 30. September 2021
insgesamt 1.412 Anträge eingegangen und 327 beschieden
Stand: 16. September 2021
insgesamt 1.382 Anträge eingegangen und bis 26. August 2021 263 Anträge beschieden
Stand: 12. August 2021
insgesamt 1.287 Anträge eingegangen und 240 Anträge beschieden (etwa 19 Prozent)
Stand: 1. Juli 2021
insgesamt 1.172 Anträge eingegangen und 173 Anträge beschieden
Stand: 22. Juni 2021
insgesamt 1.136 Anträge eingegangen und 142 Anträge beschieden
Stand 27. April 2021
In den ersten Monaten des Jahres 2021 sind bisher folgende Eingänge zu verzeichnen: 909 insgesamt
- Januar: 181 Anträge
- Februar: 321 Anträge
- März: 331 Anträge
- April (bis zum 19.04.21): 76 Anträge
Anmerkungen Stand 27. April 2021:
- Von den insgesamt 909 Eingängen entfallen 165 auf Erstanträge und 744 auf sogenannte Altanträge. Zu den Letztgenannten zählen solche, bei denen in der Vergangenheit nach Empfehlung der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) auf der Basis damals vorgesehener niedrigerer Anerkennungsbeträge Zahlungen erbracht wurden.
- 73 der Eingänge betreffen Ordensgemeinschaften als Träger von Kinderheimen, Schulen etc. Bisher beteiligen sich allerdings nur 46 Ordensgemeinschaften (Hinweis: im August 2021 bereits rund 60) – vgl. die von der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) veröffentlichte Liste – am erweiterten Verfahren. Da die UKA nicht über Missbrauchsfälle in solchen Ordensgemeinschaften entscheiden kann, die sich bisher nicht angeschlossen haben, entfällt insoweit ihre Zuständigkeit. Dies ist bisher bei 24 Anträgen der Fall. Bisher konnten 67 Fälle entschieden werden, noch im April 2021 stehen mehr als 30 weitere Anträge auf der Tagesordnung.