Zahlen und Fakten

Die Zahlen zu den Antragseingängen und zu beschiedenen Anträgen werden regelmäßig aktualisiert.

Stand: 31. Mai 2023

insgesamt 2.290 Anträge eingegangen und 2.116 beschieden

insgesamt 149 Anträge nach Ziff. 12 Abs. 2 eingegangen und 94 beschieden

Seit 01.03.2023 eingegangene Widersprüche: 311. Bisher gab es 14 Entscheidungen zu einem Widerspruch.

Stand: 30. April 2023

insgesamt 2.263 Anträge eingegangen und 2.062 beschieden

insgesamt 135 Anträge nach Ziff. 12 Abs. 2 eingegangen und 88 beschieden

Seit 01.03.2023 eingegangene Widersprüche: 236. Bisher gab es 7 Entscheidungen zu einem Widerspruch.

Stand: 31. März 2023

insgesamt 2.229 Anträge eingegangen und 2.011 beschieden

insgesamt 122 Anträge nach Ziff. 12 Abs. 2 eingegangen und 80 beschieden

Nach Ziff. 12 Abs. 1 besteht seit dem 01.03.2023 die Möglichkeit, Widerspruch gegen die Entscheidung der UKA einzulegen. Wir ergänzen deshalb die Zahlen um  die eingegangenen und entschiedenen Widersprüche.

Seit 01.03.2023 eingegangene Widersprüche: 112. Bisher gab es noch keine Entscheidung zu einem Widerspruch.

Stand: 28. Februar 2023

insgesamt 2.195 Anträge eingegangen und 1.956 beschieden

Stand: 31. Januar 2023

insgesamt 2.135 Anträge eingegangen und 1.915 beschieden

 

2022 gesamt

Im Jahr 2022 sind insgesamt 552 Anträge eingegangen. In 2022 wurden insgesamt 1.223 Anträge entschieden. Damit wurden von den seit 2021 2.112 an die UKA eingesandten Anträgen (Stand 27.12.2022) bis Ende 2022 insgesamt 1.839 Anträge entschieden.

Stand: 31. Dezember 2022

insgesamt 2.112 Anträge eingegangen und 1.839 beschieden

Stand: 30. November 2022

insgesamt 2.077 Anträge eingegangen und 1.767 beschieden

Stand: 31. Oktober 2022

insgesamt 2.042 Anträge eingegangen und 1.696 beschieden

Stand: 30. September 2022

insgesamt 2.007 Anträge eingegangen und 1.625 beschieden

Stand: 31. August 2022

insgesamt 1.974 Anträge eingegangen und 1.524 beschieden

Stand: 31. Juli 2022

insgesamt 1.924 Anträge eingegangen und 1.372 beschieden

Stand: 30. Juni 2022

insgesamt 1.877 Anträge eingegangen und 1.263 beschieden

Stand: 31. Mai 2022

insgesamt 1.812 Anträge eingegangen und 1.136 beschieden

Stand: 30. April 2022

insgesamt 1.779 Anträge eingegangen und 1.058 beschieden

Stand: 31. März 2022

insgesamt 1.739 Anträge eingegangen und 910 beschieden

Stand: 28. Februar 2022

insgesamt 1.664 Anträge eingegangen und 794 beschieden

Stand: 31. Januar 2022

insgesamt 1.598 Anträge eingegangen und 685 beschieden

 

2021 gesamt

Im Jahr 2021 sind von mehr als 1.560 an die UKA eingesandten Anträgen (Stand 27.12.2021) insgesamt 616 Anträge entschieden worden.

Stand: 31. Dezember 2021

insgesamt 1.565 Anträge eingegangen und 616 beschieden

Stand: 30. November 2021

insgesamt 1.509 Anträge eingegangen und 519 beschieden

Stand: 31. Oktober 2021

insgesamt 1.451 Anträge eingegangen und 413 beschieden

Stand: 30. September 2021

insgesamt 1.412 Anträge eingegangen und 327 beschieden

Stand: 16. September 2021

insgesamt 1.382 Anträge eingegangen und bis 26. August 2021 263 Anträge beschieden
 

Stand: 12. August 2021

insgesamt 1.287 Anträge eingegangen und 240 Anträge beschieden (etwa 19 Prozent)
 

Stand: 1. Juli 2021

insgesamt 1.172 Anträge eingegangen und 173 Anträge beschieden
 

Stand: 22. Juni 2021

insgesamt 1.136 Anträge eingegangen und 142 Anträge beschieden
 

Stand 27. April 2021

In den ersten Monaten des Jahres 2021 sind bisher folgende Eingänge zu verzeichnen: 909 insgesamt

  • Januar: 181 Anträge
  • Februar: 321 Anträge
  • März: 331 Anträge
  • April (bis zum 19.04.21): 76 Anträge

Anmerkungen Stand 27. April 2021:

  1. Von den insgesamt 909 Eingängen entfallen 165 auf Erstanträge und 744 auf sogenannte Altanträge. Zu den Letztgenannten zählen solche, bei denen  in der Vergangenheit nach Empfehlung der Zentralen Koordinierungsstelle (ZKS) auf der Basis damals vorgesehener niedrigerer Anerkennungsbeträge Zahlungen erbracht wurden.
  2. 73 der Eingänge betreffen Ordensgemeinschaften als Träger von Kinderheimen, Schulen etc. Bisher beteiligen sich allerdings nur 46 Ordensgemeinschaften (Hinweis: im August 2021 bereits rund 60)vgl. die von der Deutschen Ordensobernkonferenz (DOK) veröffentlichte Liste – am erweiterten Verfahren. Da die UKA nicht über Missbrauchsfälle in solchen Ordensgemeinschaften entscheiden kann, die sich bisher nicht angeschlossen haben, entfällt insoweit ihre Zuständigkeit. Dies ist bisher bei 24 Anträgen der Fall. Bisher konnten 67 Fälle entschieden werden, noch im April 2021 stehen mehr als 30 weitere Anträge auf der Tagesordnung.