Über uns
Die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) hat ihre Tätigkeit zum 1. Januar 2021 aufgenommen. Sie nimmt grundsätzlich nur von kirchlichen Institutionen oder den dort benannten Ansprechpersonen übersandte Anträge auf Leistungen in Anerkennung des Leids von sexuellem Missbrauch Betroffener entgegen und entscheidet über die Höhe der Leistungen, die ausgezahlt werden. Die UKA ist bundesweit tätig, sodass bundesweit im Sinne einer Gleichbehandlung mit vergleichbaren Entscheidungen zu rechnen ist. Ihr gehören Fachleute aus den Bereichen Recht, Medizin und Psychologie an.
Die Mitglieder wurden durch ein mehrheitlich nichtkirchliches Fachgremium vorgeschlagen und vom Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Georg Bätzing, berufen. Die Kommissionsmitglieder stehen in keinem Anstellungsvertragsverhältnis mit der katholischen Kirche und arbeiten weisungsunabhängig.
Die UKA besteht aus folgenden Mitgliedern:
- Margarete Reske, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln a. D., Vorsitzende der UKA;
- Prof. Dr. Ernst Hauck, Vorsitzender Richter am Bundessozialgericht a. D., stellvertretender Vorsitzender der UKA;
- Linda Beeking, Dipl.-Psychologin, Psychologische Psychotherapeutin;
- Iris Borrée, Rechtsanwältin;
- Dr. Brigitte Bosse, Ärztliche Psychotherapeutin; Leiterin des Trauma Instituts Mainz;
- Kerstin Guse-Manke, Richterin am Amtsgericht Tiergarten;
- Peter Lehndorfer, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut; Vizepräsident der Bundespsychotherapeutenkammer bis 2019;
- Dr. med. Harald Schickedanz, Facharzt für Innere Medizin und für Psychotherapeutische Medizin;
- Albrecht Stadler, Dipl.-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut (psychoanalytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie);
- Ulrich Weber, Rechtsanwalt;
UKA trauert um Dr. Muna Nabhan
Die Mitglieder der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) trauern um ihre Kollegin Dr. Muna Nabhan, die am 11.4.2023 nach schwerer Krankheit verstorben ist. Als Gründungsmitglied hat sie sich seit Beginn unserer Tätigkeit am 1.1.2021 mit ihrer enormen fachlichen Kompetenz und hohem mitmenschlichen Einfühlungsvermögen in die Bewältigung unserer Aufgabe eingebracht. Mit ihrem Wissen über die psychischen Folgen sexualisierter Gewalt und auch mit ihrer Empathie für die Betroffenen hat sie unsere Arbeit entscheidend gefördert.
„Ihr unermüdliches Engagement für unsere gemeinsame Aufgabe hat mich immer mit großer Bewunderung erfüllt. Wir alle werden sie stets in liebevoller Erinnerung haben und ihr ein ehrendes Andenken bewahren", so die Vorsitzende der Kommission, Margarete Reske.
Für die Mitglieder der UKA:
Margarete Reske, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Köln a. D., Vorsitzende der UKA
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Geschäftsordnung der UKAgemäß Ziffer 4 Absatz 8 der Ordnung für das Verfahren zur Anerkennung des Leids (VerfOA) in der am 24. November 2020 durch den Ständigen Rat der Deutschen Bischofskonferenz beschlossenen und am 26. April 2021 sowie am 23. Januar 2023 ergänzten Fassung.
Die dritte Änderung der Geschäftsordnung wurde am 28.02.2023 beschlossen und tritt zum 01.03.2023 in Kraft. -
GeschäftsstelleDie Geschäftsstelle in Bonn unterstützt die Arbeit der UKA und gewährleistet die organisatorischen Aufgaben.